Grundsätzlich gibt es bei Krankenversicherungen vier verschiedene Wahlmöglichkeiten für Angestellte:
Für Angestellte stehen in der Regel alle Möglichkeiten offen; die Option der privaten Krankenversicherung ist lediglich vom Einkommen abhängig.
1) Bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 50.850,- € greift für Angestellte die gesetzliche Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglieder sind und monatlich einen Beitrag von 15,5 % des Bruttolohns verrichten.
Liegt das Jahreseinkommen über der Versicherungspflicht-Grenze, sind Angestellte von der Versicherungspflicht befreit. Dann können sie sich entweder für eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder für eine private Krankenversicherung entscheiden.
2) Fällt die Wahl auf eine freiwillige Mitgliedschaft, dann zahlt der Angestellte immer noch seinen Beitrag an eine gesetzliche Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied darf der Angestellte jedoch nicht auf bessere Leistungen hoffen: Von der Krankenkasse übernommen werden nämlich nur die Rezepte und Behandlungen, die auch im Leistungskatalog der Pflichtversicherten aufgeführt sind.
3) Die eindeutig bessere Wahl für gut verdienende Angestellte ist somit die private Krankenversicherung, schon allein hinsichtlich der damit verbundenen besseren Leistungen und der bevorzugten Behandlung beim Arzt. Voraussetzung für niedrige Beitragssätze bei einer privaten Krankenversicherung sind jedoch das Alter, das Geschlecht und der allgemeine Gesundheitszustand, weshalb man sich nur als junger Mensch, der sich bester Gesundheit erfreut, privat versichern sollte. Ansonsten ist bereits der Einstiegsbeitrag der privaten Krankenversicherung sehr hoch, sodass es sich nach einigen Jahren selbst leistungstechnisch nicht mehr lohnen würde, privat versichert zu sein.
Nach Vertragsschluss wird es auch sehr schwierig, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, da der bereits gezahlte Betrag für die Altersrückstellung bei der Versicherungsgesellschaft verbleibt. Jedoch besteht bei der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, seine Beitragssätze zu senken, indem man einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt. Je höher dabei die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Beitrag. Vor allem Angestellte sollten beachten, dass solch ein Tarif für ältere Menschen, die mit dem Alter zunehmend gesundheitliche Probleme haben, zum Verhängnis werden kann; der Schritt zurück ist bei gestiegenem Krankheitsrisiko nämlich bei den meisten Krankenversicherungsgesellschaften sehr schwierig.
4) Wenn man sich nicht privat versichern, sondern in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, aber nicht auf bessere Leistungen verzichten will, dann ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung eine interessante Alternative. Hierbei kann man nämlich genau die Zusatzversicherungen auswählen, die man auch in Anspruch nehmen will. Die Bandbreite reicht dabei von der Möglichkeit der Chefarztbehandlung über Tarife für Heilpraktiker bis hin zur Zahnzusatzverischerung. Diese Wahltarife variieren je nach Versicherer stark darin, ob die Kosten nur teilweise oder komplett übernommen werden. Deshalb sollte man sich auch hier vor Abschluss einer privaten Zusatzversicherung genauestens über alle Optionen informieren und alle Anbieter miteinander vergleichen.