• Anti-Folter-Komitee: chirurgische Kastration von Sexualstraftätern ist Erniedrigung

    by  • 10/04/2012 • Gesundheit • 0 Comments

    Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat kürzlich die chirurgische Kastration von Sexualstraftätern gerügt – selbst dann, wenn die chirurgische Kastration freiwillig mit dem Einverständnis des Straftäters vorgenommen worden ist. Demnach soll Berlin die Order erhalten haben, diese „erniedrigende Praxis“ umgehend einzustellen. Die Bundesregierung jedoch hält laut Spiegel-Bericht dieses Verbot für nicht notwendig.

    „die chirurgische Kastration ist ein irreversibler, verstümmelnder Eingriff“

    Dem Bericht des Anti-Folter-Komitees des Europarates (CPT) zufolge, der am Mittwoch vergangener Woche in Straßbourg veröffentlicht wurde, ist „die chirurgische Kastration ein verstümmelnder, irreversibler Eingriff“.

    2010 hatten sechs Abgeordnete des CPT deutsche Haftanstalten besucht. Solche Besuche sind keine Besonderheit; in regelmäßigen Abständen werden derlei Haftbesuche in allen der insgesamt 47 Europarats-Ländern durchgeführt.

    2011 wurden dem CPT zwei Fälle von freiwilliger chirurgischer Kastration bekannt, woraufhin diese verlangten, diese „Methode als Mittel der Behandlung von Straftätern unverzüglich„ einzustellen.

    Deutsches Recht erlaubt chirurgische Kastration von Sexualstraftätern

    In Deutschland ist eine Kastration durch ein Skalpell gesetzlich erlaubt. Grundlage ist ein Bundesgesetz zur chirurgischen Kastration aus dem Jahr 1969. Trotzdem ist diese Präventionsform bei Sexualtätern noch immer eine Seltenheit. In den letzten zehn Jahren wurden jährlich weniger als fünf derlei Kastrationen an Sexualtätern vorgenommen.

    Menschenrechtsschützer sprechen sich strikt gegen eine chirurgische Kastration von Sexualtätern aus. Diese Methoden seien zu radikal, zudem unwiderrufbar. Stattdessen solle man Medikamente gegen die Bildung von Testosteron, dem männlichen Geschlechtshormon, verabreichen. Denn: je weniger Testosteron, desto geringer sei der Sexualtrieb und damit die Libido.

    Nur wenige Länder erlauben gesetzlich eine Kastration von Sexualtätern

    Deutschland und Tschechien sind zwei von sehr wenigen Ländern, in denen eine Kastration von Sexualtätern erlaubt ist. Eine Kastration dieser Sexualtäter ist dann genehmigt, wenn sie mit Einverständnis der Patienten vorgenommen wird und wegen deren abnormalen Geschlechtstriebes die Gefahr von Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder Inzest mit Kindern besteht.

    In Russland wurde vor wenigen Wochen ein neues Gesetz erlassen, das eine sogenannte chemische Kastration bei Sexualtätern erlaubt. In Polen trat dieses Gesetz sogar schon 2009 in Kraft. Seitdem sind polnische Gerichte dazu verpflichtet, Sexualtäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt oder Inzest mit Kindern begangen haben, zur chemischen Kastration einzuweisen – per Gerichtsbeschluss, nicht per Freiwilligkeit.

    Bundesregierung hält auch medizinische Bedenken für nicht ausreichend für ein Verbot

    Berlin lies verlauten, dass medizinische Argumente als Grundlage für ein allgemeingültiges Verbot der chirurgischen Kastration von Sexualtätern nicht ausreichend seien. Der DTP warnte in einem Bericht davor, dass eine chirurgische Kastration Antriebsarmut, Depressionen, Stoffwechselstörungen, Bluthochdruck, Diabetes oder Osteoporose nach sich ziehen könnte.

    Die Bundesregierung gab daraufhin laut Medienberichten bekannt: „Aus fachlicher Sicht ist ein Verbot der chirurgischen Kastration von Sexualtätern auch unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgetragenen medizinisch-wissenschaftlichen Argumente nicht zwingend erforderlich“.

    Die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualtätern sei überdies keineswegs als Bestrafung gedacht, sondern „ermögliche vielmehr die Heilung oder Linderung von schwerwiegenden Krankheiten, seelischen Störungen oder Leiden, die mit dem abnormen Geschlechtstrieb des Betroffenen zusammenhängen“. Dies machte die Bundesregierung deutlich.

    Laut Spiegel-Berichterstattung sind die CPT-Berichte vertraulich. Die Bundesregierung jedoch habe eine Veröffentlichung genehmigt.

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