• Einkommensgrenze für PKV-Wechsel und Beitragsbemessungsgrenze steigen 2012

    by  • 20/09/2011 • GKV, Neuigkeiten, PKV • 3 Comments

    Ab dem Jahr 2012 werden Sie mit Neuregelungen im Bereich der Sozialversicherungen rechnen müssen. So wird nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, sondern auch die Einkommensgrenze für den Wechsel in die PKV der Konjunkturlage angepasst.

    Infolgedessen wird ab dem Jahr 2012 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Beitragsbemessungsgrenze auf voraussichtlich 45.900,- € steigen. Noch dieses Jahr im Oktober soll der bereits vorliegende Gesetzesentwurf verabschiedet werden. Planen Sie demnach im nächsten Jahr einen Wechsel in die private Krankenkasse (PKV), müssen Sie zukünftig über der Einkommensgrenze von 50.850,- € liegen. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 49.500,- €, um von der GKV in die PKV wechseln zu können.

    Darüber hinaus wird der Beitragszuschuss des Arbeitgebers um 8,22 € monatlich für die Krankenversicherung angehoben.

    Die Beitragsbemessungsgrenze und die konjunkturelle Entwicklung

    Für die Einkommensgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden jedes Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherung nach ihrer Auswertung der konjunkturellen Situation angepasst. Wurden also entsprechende Mehreinnahmen verzeichnet, wird die Beitragsbemessungsgrenze aufgrund dieser konjunkturellen Entwicklung angehoben.

    Derzeit werden die Zahlen aus dem Jahr 2010 zugrunde gelegt, nach denen die Bruttolöhne im Osten Deutschlands um 1,97 % und im Westen Deutschlands um 2,9 % gestiegen sind. Das bedeutet auf den Monat gerechnet für Sie als Versicherter der GKV eine prozentuale Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,12 € auf dann 3.825,- € bei einem Jahresgehalt von 45.900,- €.

    Jedoch wird üblicherweise diese Rechnung für die Beitragsbemessungsgrenze so nicht vorgenommen, da außer dem Weihnachtsgeld auch das Urlaubsgeld mit berücksichtigt wird.

    Neuregelung beim PKV-Wechsel

    Diese Beitragsbemessungsgrenze hat eine wesentliche Bedeutung für Sie als PKV-Versicherten. Denn kommt es zu einem Wechsel des Arbeitgebers, bei dem Sie über ein niedrigeres Gehalt verfügen und somit die Einkommensgrenze der PKV unterschreiten, müssen Sie wieder direkt in die GKV zurück. Dabei wird Ihr Monatseinkommen auf das Jahr inklusiv fiktiver Sonderbezüge hochgerechnet.

    Damit jedoch Härten vermieden werden, gibt es die ermäßigte Einkommensgrenze, die sich nach vorläufigen Informationen ab dem Jahr 2012 auf 44.500,- € belaufen soll, was wiederum der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Verdienen Sie demnach als Versicherter der PKV bei einem geringeren Einkommen allerdings weiter über dieser Beitragsbemessungsgrenze, dürfen Sie vorerst in der privaten Krankenversicherung bleiben.

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    3 Responses to Einkommensgrenze für PKV-Wechsel und Beitragsbemessungsgrenze steigen 2012

    1. Lucy
      22/09/2011 at 15:30

      Na sowas aber auch! Steigen die proportional zu den Diäten der Politiker oder was?
      Wenn sie auch so schnell auf Konjunkturflauten reagieren würden, wäre das eine feine Sache!!!

    2. pauline
      29/09/2011 at 12:03

      ich finde das ganze versicherungssystem irgendwie blöd…

    3. lara
      04/10/2011 at 16:43

      puh… da ist die grenze ja deutlich gestiegen! ist anscheinend total an mir vorbeigegangen, dass es dem deutschen volk so gut geht!

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